Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Jahreswechsel 2024/2025 möchte LFW-Studienreisen Sie zum ersten Mal
in das fränkische Städtchen Bamberg einladen. – Die Bamberger Altstadt gehört
zum Weltkulturerbe der UNESCO und liegt malerisch auf sieben Hügeln. Sie teilt
sich in drei „Städte“: in der Bergstadt präsentiert sie sich als fränkisches Rom, in der
Inselstadt als Klein Venedig und die Gärtnerstadt ist ein historisches Unikat. Der
Bamberger Dom gehört zu den´deutschen Kaiserdomen und beherbergt neben
dem berühmen Bamberger Reiter das Grab von Papst Clemens II. Bamberg ist ein
Ort erlebbarer Geschichte und eine lebendige Kulturstadt. Als solche beheimatet
sie voller Stolz ein Orchester von Weltruf: die Bamberger Symphoniker sind ein
Reiseorchester, dessen spezielle warme, strahlende Klangfärbung das Publikum
in allen großen Konzerthäusern der Welt begeistert. Das Neujahrskonzert wird in
diesem Jahr vom Vokalensemble „Die Singphoniker“ bestritten, das einen Querschnitt
seines umfangreichen Repertoires zu einem festlichen Programm zusammengestellt
hat. Die Besichtigung des Barockschlosses Weissenfels und der Basilika Vierzehnheiligen
bildet einen würdigen Rahmen für das exquisite Silvesterprogramm in Bamberg.
Wir sind sicher, dass Sie einen unterhaltsamen und besonderen Jahreswechsel erleben
werden! Bitte entnehmen Sie den genauen Programmablauf dem beigefügten Detailprogramm.
- Fahrt im modernen Reisebus
- Unterbringung im 3*Superior Best Western Hotel in DZ mit Frühstück
- 2 x Abendessen
- Silvester-Gala in einem Restaurant
- Eintrittskarte für das Silvesterkonzert mit den Bamberger Symphonikern
- Eintrittskarte für das Neujahrskonzert mit den Singphonikern
- Eintritte bei Besichtigungen mit Führung
- City Tax
- Audiosystem
- Reisebegleitung
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie von uns den Sicherungsschein über den Abschluss der Insolvenzversicherung. Wir bitten dann um eine Anzahlung von <
10 % des Reisepreises.
Buchung
Die Schreibweise Ihres Vor- und Familiennamens muss exakt übereinstimmen mit dem auf der Reise mitgeführten Dokument. Entscheidend ist die maschinenlesbare Zeile. Auch bei kleinen Abweichungen kann sonst die Beförderung verweigert werden, spätere Korrekturen sind meist nur gegen Gebühr möglich. Die maschinenlesbare Zeile Ihres Reisedokuments erkennen Sie an den mit "<<" aufgefüllten Zeilen, siehe Beispiel.