AGB


Allgemeine Reisebedingungen von LFW- GmbH
Es gelten die nachstehenden Reisebedingungen von LFW-GmbH:
(im weiteren LFW genannt)

1. Anmeldung/Reisebestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde LFW den Abschluss eines Reise-vertrages verbindlich an und bestätigt dabei zugleich seine Kenntnisnahme der vertraglichen Informationen. Die Anmeldung sollte in der Regel schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung durch LFW zustande. Enthält die Reisebestätigung für Sie unzumutbare Abweichungen vom ausgeschriebenen Programm, so sind Sie berechtigt,
innerhalb von 7 Tagen Ihre ausdrückliche Nichtannahme schriftlich zu erklären.

2. Bezahlung
Mit dem Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung erhält der Kunde von uns den Sicherungsschein. Wir erbitten dann die im Bestätigungs-schreiben  genannte Anzahlung. Detailprogramm genannte Anzahlung, höchstens jedoch 10% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restbetrag erbitten wir bis spätestens zum angegebenen Termin. Wenn bis dahin den Reisepreis nicht
vollständig bezahlt wurde, sind wir von der Verpflichtung zur Mitnahme befreit. In diesem Falle kann LFW eine Entschädigung in Form einer pauschalen Rücktrittsgebühr verlangen. Für den Kunden besteht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens. Wenn wir eine Anmeldung aus Platzmangel nicht mehr annehmen können, benach-richtigen wir Sie umgehend.

3. Leistungen/Nicht in Anspruch genommene Leistungen/Preise
Verbindlich für den Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ist ausschließlich die Beschreibung in unseren Detailprogrammen bzw. die Angaben in der schriftlichen Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Für von Ihnen nicht in Anspruch
genommene Reiseleistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

4. Rücktritt/Nichtantritt der Reise durch den Kunden/Stornokosten
Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung kann formfrei erfolgen, sollte aus Beweisgründen allerdings schriftlich vorgenommen werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim LFW.
Bei Bus- bzw. Flugreisen gelten folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren:
– nach Anmeldebestätigung bis 36 Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises;
– ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises;
–  ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises;
– ab dem 10. Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt 100 % des Reisepreises.
LFW behält sich jedoch vor, im Falle höherer Kosten den Einzelschaden in Rechnung zu stellen, der über die pauschalierten Beträge hinausgehen kann. In jedem Fall von Stornierung wird jedoch als Bearbeitungsgebühr ein Betrag von mindestens 20,- Euro erhoben. Für den Kunden besteht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens. Besondere Rücktrittsgebühren werden im jeweiligen Programm ausgewiesen.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag zu kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Reise infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, Natur-katastrophen, Terroranschläge und Streiks) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird;
ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch unsere Reisebegleitung
nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist;
bis 28 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall erhalten Sie unverzüglich Nachricht und den bereits geleisteten Reisepreis zurück. Wird LFW vor Reiseantritt infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durch-führung und Erfüllung seines Reisevertrages gehindert, kann LFW unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt erklären. LFW zahlt dann den eingezahlten Reisepreis innerhlab von
10 Tagen zurück und behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

6. Haftung des Reiseveranstalters
LFW haftet als Reiseveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Reiseleistungen entsprechend den ortsüblichen Verhältnissen im Reiseland und für ein Verschulden der von uns beauftragten Personen. Bei Flügen haften wir im Rahmen der Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Haftungsabkommen, insbesondere bei Verspätungen. Bei allen Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft. LFW haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von LFW lediglich vermittelt werden (z.B. Konzerte, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge, Sportveranstaltungen etc.).

7. Mitwirkungspflicht der Reiseteilnehmer
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind die Reiseteilnehmer verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sollten Reiseteilnehmer jedoch Beanstandungen haben, für die wir einstehen können, so müssen sie sich ausschließlich sofort an den LFW Reisebegleiter wenden. Er wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Für vor Ort nicht angezeigte Mängel besteht später kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so ist der Mangel unverzüglich LFW anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt, Ihre Rechte auf Minderung und Schadenersatz geltend zu machen. LFW muß eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt werden. Es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig. Reiseversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen muß der Kunde selbst abschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen und in derLeistungsbgeschreibung  ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

8. Sonstiges
Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind die Reiseteilnehmer allein
verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Druck und
Rechenfehler bleiben vorbehalten.

9. Eingeschränkte Mobilität/Corona-Infektion
Die Reiseangebote von LFW sind grundsätzlich nicht barrierefrei und daher für Reisende mit körperlichen oder medizinischen Problemen oder einge-schränkter Mobilität, die eine spezielle Behandlung erfordern, nicht empfehlenswert. Gleichwohl ist LFW bemüht auch Reisenden mit einge-schränkter Mobilität die Teilnahme an seinen Reisen zu ermöglichen. Reisende mit eingeschränkter Mobilität haben LFW bei der Buchung darauf  hinzuweisen. LFW hat dann das Recht, Reisende zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von LFW aus geistigen und körperlichen Gründen eine bestimmte Reise nicht antreten sollten, oder die eine Versorgung benötigen, die LFW nicht gewährleisten kann.
Dies gilt auch bei begründeten Verdacht  einer Corona-Infektion bzw. dem Status als Kontaktperson Nr.1 bei einer positiv getesteten Person. LFW behält sich vor, Testnachweise bzw. Impfnachweise vor Reiseantritt zu kontrollieren, soweit diese für die Einreise in die entssprechenden Zielgebiete  verlangt werden. Jeder beeinträchtigte Reisende  muß sich selbst versorgen können, sich an- und ausziehen oder an Evakuierungs-maßnahmen teilnehmen können. Ansonsten muß die Person die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihr während der Reise in allen Dingen behilflich ist. Rollstühle sind selbst mitzubringen.

10. Datenschutz
Sie stellen bei Ihrer Buchung LFW personenbezogene Daten zur Verfügung. LFW wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) ab. LFW nutzt Ihre personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung Ihrer Aufträge, Anforderungen und Wünsche und ggfls. zu Zwecken der eigenen Marktbeobachtung. Nur dann, wenn Sie LFW zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt es diese Daten auch für produktbezogene eigene Marketingzwecke. LFW weist darauf hin, dass Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse zum gelegentlichen Versand von Informationen und Angeboten, z.B. Newsletter per E-Mail und/oder per Post verwendet werden. Die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung dieser Informationen erfolgt nur, wenn Sie die Zustellung angefordert haben oder sonst diesem zugestimmt haben. Der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke können Sie jederzeit widersprechen, indem Sie den Versand der Informationen abbestellen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermittelt LFW Ihre Daten nicht an Dritte. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lfw.de.

11. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten unter Vollkaufleuten gilt der Gerichtsstand Osnabrück als vereinbart.